Die Kfz-Versicherung (Motorrad)
Zugeschnitten auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom individuellen Bedarf des Interessenten bestimmt.
Einen unverbindlichen Vorschlag erhalten Sie auf Ihre Anfrage. Gern rufen wir Sie auch zurück.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter benötigt, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen eingesetzt wird. Die durch das Kraftfahrzeug verursachten Schäden werden im Rahmen der gewählten Deckungssummen reguliert.
Durch sinnvolle Erweiterungen des Versicherungsschutzes erzielen Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Eine Auswahl der optionalen Zusatzversicherungen erklären wir nachstehend:
- Aus der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) werden z.B. Schäden durch Glasbruch, Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen und durch unmittelbare Einwirkung von Elementargewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen) ersetzt. Auch für Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbiss (z.B. Marder) und an der Verkabelung durch Kurzschluss besteht Anspruch auf Leistungen aus der Fahrzeugteilversicherung.
- Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) rundet den Schutz aus der Teilkasko ab. Alle Leistungen aus der Teilkasko sind in der Vollkasko enthalten. Zusätzlich werden Leistungen für Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall oder durch mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) erbracht.
- Der Schutzbrief verbessert Ihre Mobilität europaweit. Rund um die Uhr erhalten Sie schnelle Hilfe - von A wie Arzneimittelversand bis Z wie Zollformalitäten - und finanziellen Schutz bei Pannen, Unfällen, Diebstahl oder Erkrankungen.
VERSICHERUNGSWECHSEL möglich:
- Üblicherweise können Sie Ihre bestehende Versicherung bis zum 30.11. – zum Vertragsablauf - kündigen
- Beim Kauf eines neuen Motorrades können Sie Ihren Versicherungsanbieter sofort wechseln
- Ändert Ihre bestehende Versicherung die Versicherungsbedingungen oder hebt die Beiträge an, können Sie zum Änderungszeitpunkt kündigen