Die Gildehistorie
Gildehistorie Vorgeschichte
Die Geschichte des Feuerversicherungswesens in der Landschaft Angeln setzt nicht erst mit Gründung von Brandgilden ein, sondern knüpft an die ältesten Zeiten germanischen Gewohnheitsrechts an. Die Bedeutung der Nachbarschaft in den Dörfern Angelns war stets von der schicksalhaften Bindung aller Marktgenossen geprägt. Selbstgeschriebene Gesetze fanden später schriftlichen Niederschlag in den Willkürbriefen oder Dorfbeliebungen.
Dr. Georg Helmer - “Die Geschichte der privaten Feuerversicherung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein” - spricht in diesem Zusammenhang von Hardesbeliebungen und weist auf einen Abschnitt aus dem “Willkürsbrief für das Kirchspiel Quern von 1717” hin, wo es über die “Brandt- und Feuer-Ruhte Gottes” heißt: “Wenn nun aber einer unter uns, Er sey, wer Er woll, Bohlsmann oder Köhtener ... mit einem Brandt- oder Feuer-Schaden sollte belegt werden, also dass Ihm sein Hauß und Hof und sonst von seinen übrigen Güthern durch Flammen sollten verzehrt werden: So haben wir uns Christliche Mitbrüder gegen den Schaden Leidenden uns ebenfalls dahin beredt und vereinbahret, dass wir ... über die daraus erhebende Benefica und über andere sonst selbst gefällige Liebesdienst ein jeder 1 Rthlr. Und wir Köhtener den 3. Teil als ein jeder 1 Mark mit freyem und gutwilligen Hertzen geben und Darreichen wollen" (vergl. O.C. Nerong: Willkürbriefe und Dorfbeliebungen aus dem Kreise Flensburg 1900).
Gründung der “Freyen Brandgilde”
Leider sind wir nicht in der Lage, die eigentlichen Gründer und ersten Vorstandsmitglieder der "Freyen Brand-Gilde" zu nennen. Dokumente weisen darauf hin, dass der damalige Propst zu Glücksburg Philipp Ernst Lüders als geistiger Vater der Brandgilde anzusehen ist. Er war ein Sohn unserer Heimat, geboren am 6. Oktober 1702 auf Freiwillen. Der Sitz der Gilde wurde Grundhof, wo am 24. Februar 1744 die "Reglements-Puncten der Freyen Brand-Gilde" mit folgenden Abschnitten festgelegt wurden. Den so charakterisierten drei Hauptabteilungen der ersten Satzung sind im Laufe der Jahre noch ein "Anhang etlicher besonderer Articuln" angefügt worden.
Der erste bestimmte als Versammlungsort sämtlicher Interessen oder der Gevollmächtigen den Krug von Lorenz Meyer (heute Grundhof Krug) in Grundhof und als Versammlungstag "den ersten Werkeltag nach Johanni". 1765 beschloss man auf der Jahresversammlung, den Kreis der Versicherten auf die Nie- und Husbyharde mit Einschluss der Kirchspiele Munkbrarup und Glücksburg zu beschränken, ein Beschluss, der später nicht befolgt wurde und daher zu einer Spaltung führte.
1767 fühlte sich die Brandgilde finanziell so stark, dass "man beliebte, den Älterleuten bei ihren Versammlungen die billige Verzehrung und Unkosten aus der Cassa" zu zahlen. Nach Artikel acht aber "sollen alle Interessenten dieser löblichen Gilde bey der jährlichen Zusammenkunft wohl wissen und verstehen, dass dieses kein Sauf-, Hader- und Zankgelage seyn soll; sondern ein jeder, so dabey erscheint, er sey kommen als Gevollmächtigter oder nur für sich selbst, soll sich fein ehrbah und honet gegen jedermann aufführen und aller Hader und Zank ernstlich meiden. Findet sich jemand, der hiergegen handelt, der soll gewarnet seyn, ohne Abbitte und Ansehen mit 1 Rthlr. An die Gilde-Cassa gestraft werden".
Entwicklung der Brandgilde
Die Gilde gewann bald zahlreiche Mitglieder; wie uns ein Verzeichnis zeigt, das wahrscheinlich 1770 aufgestellt und bis 1789 fortgeführt wurde. Einst mit Interessenten der Husby- und Nieharde gegründet, belegt das Mitgliederverzeichnis von 1789 die schnelle Ausdehnung des Wirkungskreises über 24 Kirchspiele in Angeln und 930 Mitgliedern.
Es war die Zeit der Parzellierung adeliger Güter, und so finden wir unter den neuen Mitgliedern Lundsgaarder im Kirchspiel Grundhof, wir finden Düttebüller und Töstruper im Kirchspiel Gelting. Aber auch über die Grenzen Angelns hinweg griff der Mitgliederkreis: Aus Broacker und Sundewitt kamen, wohl auf Betreiben des Propstes Lüders, an die 60 Gravensteinische Untertanen. Ein Großteil des Fleckens Kappeln schloss sich an und Angeliter Bauernsöhne, die 1784 auf Dörphof siedelten, brachten den Gedanken der Brandversicherung nach Schwansen.
Die Ausdehnung des Mitgliederkreises war den Gründungsmitgliedern nicht willkommen. Bei dem damals viel engeren Gesichtskreis der Menschen traute man den entfernt Wohnenden nicht. Es bildete sich eine Opposition gegen die weite Ausdehnung, die im Laufe der Jahre so stark wurde, dass sie schließlich 1789 zur Spaltung der Gilde führte. 1788 war aber in Ostangeln, mitbegründet durch diesen Gegensatz, bereits die "Ohrfelder Brandgilde" gegründet; ihr schlossen sich die meisten Mitglieder aus dem östlichen Landstrich an. Die Ohrfelder Brandgilde nahm später den Namen "Ostangler Haus- und Mobilien-Brandgilde", heute Ostangler Brandgilde, an.
Ein großer Teil der "auswärtigen" Mitglieder blieb der alten Gilde treu. Sie hielt fest am Versammlungsort , nannte sich nun "Grundhofer freie Brandgilde" und versicherte ausschließlich Gebäude. Die Opposition im Kerngebiet blieb und spaltete sich 1789 ab. Noch nannte sich auch die Gilde der damaligen Gründungsmitglieder nach ihrem Versammlungsort Grundhof, denn auch sie tagte, genau wie ihre Konkurrentin, am "ersten Werkeltag nach Johanni" in Grundhof in der Gastwirtschaft, die sich auf dem Grundstück der heutigen Gärtnerei befand. 1810 verlegte sie ihre Versammlung nach Dollerup. Seither führt sie den Namen DOLLERUPER FREIE BRANDGILDE.
Als die Grundhofer Brandgilde in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts sehr schwere Brandschäden zu vergüten hatte und infolgedessen hohe Beiträge einfordern musste, traten so viele Mitglieder aus der Gilde aus, dass sie sich am Johanni-Tag 1883 auflöste. Viele ihrer Mitglieder schlossen sich der Dolleruper Freien Brandgilde an, die nicht nur die Gebäude, sondern auch den Inhalt versicherte.
Bis zum Jahr 1969 war die Dolleruper Freie Brandgilde in zwei Verwaltungsbezirke aufgeteilt, nämlich den Ostbezirk für die "Nieharde" und den Westbezirk für die "Husbyharde". Jeder Bezirk bestand aus zehn Mitgliedsdistrikten, in denen die Mitglieder von ehrenamtlich tätigen Distriktvorstehern betreut wurden.
Mit dem Anstieg der Mitgliederzahlen stieg auch die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Distriktvorsteher. So waren Anfang der 90er Jahre 27 Distriktvorsteher für unsere Gilde tätig. Gesetzliche Vorgaben und ein verändertes Verbraucherverhalten hatten jedoch zur Folge, dass sich die Zahl der Ehrenamtlichen immer mehr verringerte. So waren im Jahr 2007 noch sieben Distriktvorsteher für unsere Gilde tätig. Mit Einführung der EU-Vermittler-Richtlinie 2007 sowie dem neuen Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2008 wurden die Anforderungen an dieses Ehrenamt weiter erhöht, so dass die zuletzt noch tätigen Distriktvorsteher zum 31.12.2007 Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben haben.
Heute werden unsere Mitglieder direkt von der Geschäftsstelle sowie Versicherungsmaklern betreut. In der Geschäftsstelle steht Ihnen ein Team von motivierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst zur Verfügung.
Mit vier weiteren Versicherungsvereinen gründete die Dolleruper Freie Brandgilde bereits im Jahre 1922 den "Rückversicherungsverein für Brandschäden auf Gegenseitigkeit für das Herzogtum Schleswig", Vorläufer des heutigen Kieler Rückversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Im Jahre 1928 hat sich die Dolleruper Freie Brandgilde dem "Verband ländlicher Brandgilden der Provinz Schleswig-Holstein e.V.", der heute den Namen Verband der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. führt und sein Geschäftsgebiet bundesweit ausgedehnt hat, angeschlossen.