Sie verstehen oft nur "Bahnhof"? Und Versicherungschinesisch ist für Sie eine unbekannte Fremdsprache?
Das DOLLERUPER Versicherungs-Lexikon
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- Abbruchkosten
Bei Schadenfällen an Gebäuden ist je nach Schadenumfang ein Abbruch-/Teilabbruch von Gebäudebestandteilen erforderlich. Die Kosten sind in Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsschutz in der Regel versichert.
- Abwasser
Wasser in Leitungen die der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, Bestandtel der Leitungswasserversicherung.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und bedürfen nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (BaFin).
- Anzeigepflicht
Der Versicherungskunde ist beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Versicherungsvertrages (z.B. Lebensversicherung) dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht". Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren, von diesem zurücktreten.
- Aufräumkosten
Muss der Schadenort nach einem versicherten Schadenfall aufgeräumt weren, sind die Kosten in der Regel versichert. Die Zuordnung des jeweiligen Versicherungsschutzes ist jedoch zu beachten.
- Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Sicherheit weltweit. In der privaten Krankheitsvollversicherung ist dieser Schutz weitgehend erhalten. Vollständigen Krankenschutz im Ausland für gesetzlich Versicherte bietet nur die private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte sowie Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Sie zahlt allerdings nur bei nicht vorhersehbaren Behandlungen im Ausland, also nicht für Behandlungen, die vor Beginn der Auslandsreise bereits feststanden.
- Außenversicherung
Normalerweise ist der Versicherungsschutz lediglich am Risikoort (Versicherungsort) gegeben. Z. B. in der Hausratversicherung besteht aber auch bei vorübergehender Aubewahrung von Hausratgegenständen außerhalb des Versicherungsortes -z.B. während einer Urlaubsreise- ein begrenzter Versicherungsschutz.
- Basisrente
Die Basisrente, deren Beiträge ebenso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung teilweise steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit dem 1. Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Mit diesem neuen Produkt will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge verstärkt fördern und die neuen Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen. Die Basisrente ist eine private, freiwillige, staatlich geförderte Leibrentenversicherung. Der Vertrag kann nur bei einem Lebensversicherer oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung abgeschlossen werden und er muss eine monatliche lebenslange Leibrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder später vorsehen. Die Basisrente muss im Falle der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.
- Bauherrenhaftpflicht
Die gesetzliche Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmer als Bauherrn für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundstücksrisiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen. Vorraussetzungen: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen. Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag – abhängig vom Wert der Eigenleistung – mitversichert werden. Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:
- Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
- Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
- Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- Baukosten-Index
Index, der der jeweiligen Entwicklung der Baupreise (Gebäudeversicherung) Rechnung trägt
- Beitragsbemessungsgrenze
Gesetzliche Grenze; die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt
- Bergungs- und Transportkosten
Ersatz für unfallbedingte Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Versichert sind auch die Kosten für ärztlich angeordneten Transport in die Klinik und der Mehraufwand der Rückkehr zum ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall werden die Kosten für die Überführung zum ständigen Wohnsitz erstattet.
- Berufsunfähigkeit
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde (ggf. auch zeitlich begrenzte) Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Januar 2001 noch wichtiger geworden. Für alle nach 1961 Geborenen wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die volle Rente erhält nur noch, wer keine drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ist. Berufseinsteiger müssen in der Regel mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig berufstätig sein, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben. Diese gesetzlichen Lücken sollten daher über privaten Versicherungsschutz ausgeglichen werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten angeboten: als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung und als eigenständiger Vertrag. Im Leistungsfall wird nach Vereinbarung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.
- Betriebliche Altersversorgung
Seit Januar 2002 wird die betriebliche Altersversorgung besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes oder Gehaltes in Vorsorgebeiträge. Nach dem Alterseinkünftegesetz können maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr 2006 entspricht dies 2520 Euro – steuerfrei und bis 2008 sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Weitere Beiträge in Höhe von 1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich. Drei unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
- Betriebsunterbrechnungsversicherung
Schützt gegen Ertragsausfälle, wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Sachschadens (z.B. Feuer oder Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten ( z.B. Löhne und Gehälter) nicht mehr erwirtschaftet werden können.
- Bewegungskosten
Kosten die entstehen, wenn zur Ausführung schadenbedingter Reparaturen Gegenstände oder auch Gebäudebestandteile entfernt, gelagert und demontiert werden müssen
- Bezugsrecht
Unter Bezugsrecht bei Lebensversicherungen wird das Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer selbst. Für den vorzeitigen Todesfall kann ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden sollte. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im letzteren Fall kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
- Deckungskonzept
Gesamtwerk eines Tarifes oder einer Versicherungssparte das alle relavanten Gesichtspunkte berücksichtigt (Prämienberechnung; Entschädigungsleistungen…)
- Diebstahl
Entwendung von Gegenständen ohne Anwendung von Gewalt und ohne Erbrechen eines Behältnisses oder Gebäudes.
- Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der Betriebsrente, die vor allem von kleineren und mittelständischen Unternehmen genutzt wird. Entweder zahlt der Betrieb die Beiträge für den Arbeitnehmer (etwa anstelle einer Gehaltserhöhung) oder der Arbeitnehmer übernimmt sie selbst in Form einer Entgeltumwandlung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber – Begünstigter der Arbeitnehmer.
- Eigenbehalt
Auch Selbstbehalt; Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in Euro oder Prozent.
- Einbruch-Diebstahl
Entwendung von Gegenständen unter Anwendung von Gewalt zum Erbrechen eines Behältnisses oder Gebäudes.
- Einfriedung
Allseitige Umfassung (z. B. Zaunanlage) einer abgegrenzten Fläche (>Versicherungsgrundstück)
- Entwendung
Wegnahme von Sachen (>Diebstahl)
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Variante der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die immer dann Leistungen gewährt, wenn der Versicherte nicht mehr arbeitsfähig ist. Welchen Beruf er vorher ausgeübt hat, spielt – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – keine Rolle.
- Fahrlässigkeit
Leichtfertige (Grobe) und einfache (Leichte) Fahrlässigkeit; Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Leichtfertige Fahrlässigkeit (= die sogenannte Grobe Fahrlässigkeit) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache (leichte) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Bei vorliegender Grober (leichtfertiger) Fahrlässigkeit ist je nach Schwere der Fahrlässigkeit mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen (Entschädigungen) zu rechnen. Grundlage § 28 VVG 2008.
- Fahrzeugteilversicherung
Auch Teilkasko genannt. Sie deckt insbesondere Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. Meist wird ein Selbstbehalt vereinbart.
- Fahrzeugvollversicherung
Auch Vollkasko genannt. Sie bezahlt über den Leistungsumfang der Fahrzeugteilversicherung hinaus Schäden durch Vandalismus und durch selbstverschuldete Unfälle. Für unfallfreies Fahren werden Schadenfreiheitsrabatte eingeräumt. Die Prämie kann durch Selbstbehalte in verschiedener Höhe gesenkt werden.
- Fermentationsschaden
Bei eingelagertem Heu oder auch Getreide, Tabak und Rübenschnitzeln kann sich bei zu großer Feuchtigkeit der übliche Schwitzprozess zu einem Gährungs- und Verkohlungszustand ohne Feuererscheinung steigern.
- Feuer
Brandgeschehen im Sinne der Versicherungsbedingungen (siehe z. B. § 2,2 Abschnitt A, VGB 2008)
- Feuerrohbauversicherung
Ein Bauherr muss seinen Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion extra versichern. Viele Banken geben ohne diese Versicherung keinen Kredit. Das > Risiko, dass der Rohbau abbrennt, ist mit einer > Feuerversicherung versicherbar. Eine > Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel eine Feuerversicherung für den Rohbau ein. Deshalb empfiehlt es sich diese bereits bei Baubeginn abzuschließen.
- Folgeschäden
Schäden die sich aus dem ursächlichen versicherten Schaden heraus ergeben (z.B. Schäden an Tapeten/Bodenbelägen nach einem Leitungswasserschaden)
- Forderungsausfallversicherung
Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden können. Es muss eine rechtskräftig ausgeurteilte und vollstreckbare Forderung vorliegen.
- Gefährdungshaftung
Der Gefährdungshaftung liegt die Annahme zugrunde, dass von bestimmten Maschinen, beispielsweise einem Auto, grundsätzlich schon bei normalem Betrieb gewisse Gefahren ausgehen. So kann es passieren, dass ein Auto- oder auch Motorradfahrer - auch wenn er die Regeln der Straßenverkehrsordnung einhält, vorsichtig und den Verkehrsverhältnissen angemessen fährt - bei einem Unfall trotzdem für den Schaden aufkommen muss. Beispiel: Es kommt zum Unfall, weil die Bremsen des Autos versagen oder ein Reifen platzt.
- Glasbruch
Bruchschaden an Verglasungen, Glasscheiben, Glasplatten im Rahmen der gewählten Versicherung. Ein Glasbruch liegt dann vor, wenn die Verglasung/Glasscheibe/Glasplatte einen Riss oder ein Loch aufweist.
- Gleitende Neuwertversicherung
Ihre Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass sich die Versicherung automatisch der Baupreisentwicklung anpasst und so eine Unterversicherung vermieden wird. Grundlage dieser Versicherungsform ist die Versicherungssumme, die dem Neubauwert des Gebäudes in Preisen des Jahres 1914 (Versicherungssumme in Mark 1914) entsprechen soll. Ist die Versicherungssumme 1914 richtig ermittelt, haben Sie ausreichenden Versicherungsschutz. Ist die Versicherungssumme 1914 aber zu niedrig angesetzt, sind Sie unterversichert (s. Unterversicherung). In diesem Fall kann Ihnen jeder Schaden nur anteilig ersetzt werden. Erfolgt eine Ermittlung des Versicherungswertes für Gebäude über unsere Taxatoren oder über die online-Wertermittlung unter Angabe der zutreffenden Grunddaten, so garantieren wir die ausreichende Bemessung der Versicherungssumme.
- Gliedertaxe
Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität. Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, anhand derer in der privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad bemessen wird. Dieser bestimmt maßgeblich die Höhe der Invaliditätsleistung. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben, zum Beispiel beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, eines Armes 70 Prozent, bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 50 Prozent und auf beiden Augen 100 Prozent.
- Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d.h. wenn schon einfachste und naheliegenste Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jeder Person klar sein musste. Neben dieser Form der besonders schweren Sorgfaltspflichtverletzung setzt die juristische Bewertung eines Verhaltens als grob fahrlässig zusätzlich das Vorliegen weiterer bestimmter Vorraussetzungen voraus. So müssen auch Umstände vorliegen, aus denen sich ein subjektiv unentschuldbares Verhalten des Versicherungsnehmers herleiten lässt. Subjektiv bedeutet in diesem Fall die Heranziehung individueller Kriterien wie Lebenserfahrung, Bildung, berufliche Stellung oder persönliche Fähigkeiten.
- Grundfläche (Gebäude)
Außenmasse, Länge mal Breite gleich Grundfläche
- Grüne Versicherungskarte
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
- Haftungserweiterungen
Grundlage des Umfanges des Versicherungsschutzes sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Bei der DOLLERUPER wurden jedoch Deckungskonzepte gestaltet, die in verschiedenen Punkten deutlich über diesen grundsätzlichen Umfang hinaus gehen.
- Hagel
Versicherte Gefahr im Bereich der Sturmversicherung.
- Hausrat
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die sich in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen (Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus und Nebenbauten) befinden.
- Hausratversicherung
Kombinierte Versicherung des Hausrats, die in der Regel folgende Gefahren umfasst: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz von Luftfahrzeugen, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel. Versichert sind neben Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten Sachen auch verschiedene Kosten: z.B. Aufräumkosten, Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und eine Vollwertversicherung, d.h. die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen, damit ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Eine Unterversicherung kann vermieden werden, wenn eine Versicherungssumme von aktuell 650 € (Dolleruper Hausratversicherung) pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird.
- Induktionsschaden
Überspannungsschaden an versicherten Sachen durch Gewitter auch ohne direkten Blitzeinschlag.
- Invalidität
Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Die Invaliditätsleistung setzt vollständig oder teilweise Dauerinvalidität voraus. Die Invaliditätssumme ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, die abhängig von der vereinbarten (s.Progression) im Schadensfall geleistet wird.
In der Wohngebäudeversicherung gilt als versichertes Zubehör:
Freistehende Antennen, Beleuchtungsanlagen, Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Markisen, Schilder, Pergolen, Überdachungen, Briefkastenanlagen, Müllcontainer, Terrassenbefestigungen, Einfriedungen sowie Wasser- , Wärme- und Elektrizitätszähler – auch soweit sie sich im fremden Eigentum befinden und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.- Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauerndem Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
- Kapital-Lebensversicherung
Mit der Kapital-Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter gebildet. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt er das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital – die Versicherungssumme plus Gewinnanteile – nach Ablauf der Police ausgezahlt.
- Kaskoversicherung
siehe Fahrzeugvollversicherung und Fahrzeugteilversicherung
- Kausalität
Ursächlicher Zusammenhang. Gemeint sind i.d.R. alle mit dem zu grunde liegenden Schadenereignis ursächlich zusammenhängenden Folgeschäden.
- Kautionsversicherung
Versprechen eines Versicherers in Form von Bürgschaften, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des VN (Schuldners) im Falle dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungswilligkeit einzustehen (auch Avalkredit genannt). Z.B. bei Mängelgewährleistungs- und Vertragserfüllungs- oder Bietungsbürgschaften oder Steuer- und Zollbürgschaften.
- KFZ-(Haftpflicht)Versicherung
Pflicht für den Autofahrer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kann er eine Kasko-, Insassen- oder Schutzbriefversicherung abschließen.
- Krankenhaustagegeldversicherung
Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, den sich der Versicherte im Krankenhaus aufhalten muss, ein vereinbarter Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei überwiesen. Damit lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, abdecken.
- Krankenhauszusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung. Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon, berechnen die Krankenhäuser Zuschläge.
- Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger.
- Krankheitskostenvollversicherung
Die private Krankheitsvollversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sie ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.
- Leitungswasser
Wasser, welches der Ver- oder Entsorgung des versicherten Gebäudes dient (z.B. Wasser in Heizungen, Frischwasser, Abwasser). Regenwasser ist kein Leitungswasser!
- Neuwert
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Obliegenheiten
Vertragliche bzw. gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. des Versicherungsnehmers) welche sich aus den geseztlichen Vorschriften bzw. Versicherungsbedingungen ergeben. (z.B. Meldefristen; Verhaltensregeln nach einem Schadenfall)
- Obliegenheitsverletzung
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (Vorsatz, Schadenminderungspflicht). Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
- Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Arbeitnehmer sind Mitglieder dieser Einrichtungen und können bis zu 2.520 Euro (2006) im Jahr steuerfrei in die Kasse einzahlen. Pensionskassen unterliegen wie Pensionsfonds der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Pflegeversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die private Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag diese Kosten. Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet. Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein Pflegegeld gezahlt. Verschiedene Versicherer bieten hier Pflege(renten-)zusatzversicherungen an.
- Prämie
Versicherungsbeitrag, zu zahlender Betrag an den Versicherer für die Gewährung des Versicherungsschutzes
- Prämienfaktor
Faktor zur Errechnung der Versicherungsprämie aus dem Versicherungswert 1914 in Mark (Gebäudeversicherung); es erfolgt in Abhängigkeit von der Baukostenentwicklung eine Anpassung.
- Progression
Die Progression dient dazu, die Leistung der Versicherung zu erhöhen, je höher der Grad der Invalidität ist. Führt ein Unfall also (nach den Bemessungsgrundsätzen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhöht sich die zu zahlende Invaliditätsleistung je nach vereinbartem Versicherungsschutz (Unfallversicherung).
- Ratenzahlungszuschlag
Die Prämien sind als Jahresbeitrag kalkuliert; bei unterjähriger Zahlung (z. B. halbjährlich) erfolgt eine Zuschlagberechnung
- Raub
Entwendung von Sachen unter Androhung von Gewalt für "Leib und Leben".
- Regenwasserrohre
Rohre/Rohrsysteme zur Ableitung von Niederschlagswasser
- Rentengarantie
Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Rentengarantiezeit ist vor allem für die Hinterbliebenen von Interesse.
- Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde gezielt zur Förderung der privaten Altersvorsorge entwickelt. Sie kann seit Januar 2002 von Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Wer Geld von seinen Nettobezügen in einen solchen Vorsorgevertrag investiert, erhält direkte Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuervorteile. Es muss ein Mindestbetrag eingezahlt werden, der bis 2008 schrittweise erhöht wird. Gewährt werden staatliche Zulagen pro Person und pro Kind, die ebenfalls bis 2008 ansteigen.
- Risikoort
Versicherungsort; Ort der Risikodeckung laut Versicherungsschein/Antrag
- Rürup-Rente
Siehe auch Basisrente. Die Basisrente, deren Beiträge ebenso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit dem 1. Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und bildet mit dieser zusammen die Grundabsicherung für das Alter. Mit diesem neuen Produkt will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge verstärkt fördern und die neuen Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen.
- Sachverständigenverfahren
Bei größeren Schadenfällen sehen die Versicherungsbedingungen dieses Verfahren vor. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer bestimmen jeweils einen Sachverständigen zur Feststellung des eingetretenen Schadens der Höhe nach. Bei Abweichungen entscheidet ein Obmann über die Differenzen innerhalb der Grenzen der Sachverständigen.
- Satzung
Grundsätze innerhalb der die Verwaltung der DOLLERUPER durch die Mitglieder und die Gremien geregelt ist
- Schadenfreiheitsrabatt
Im Voraus wirksame Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); bemisst sich nach der Dauer der Schadenfreiheit. So erreichen Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- wie auch in der Vollkaskoversicherung den höchsten Rabatt nach 18 schadenfreien Kalenderjahren. Man zahlt dann nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags.
- Schadenmeldung
Die Schadenmeldung kann fernmündlich, per Fax, per E-Mail oder auch persönlich erfolgen. Wichtig ist die unverzügliche Meldung eines Schadens beim Versicherer.
- Schadenminderung
Verpflichtung des Versicherungsnehmer zur Minderung des Schaden (z.B. Löschversuche nach Eintritt eines Brandschadens…)
- Schutzkosten
Sind zur Minderung des Schadens an versicherten Sachen Maßnahmen zum Schutze dieser Sachen erforderlich (z. B. Entfernung/Einlagerung), dann sind diese Kosten in Abhängigkeit vom vereinbarten Versicherungsschutz versichert.
- Schwelzersetzung
Brandgefahr durch Düngemittel: Verschiedene Düngemittel neigen bei Einwirkung von Feuer aber auch schon bei geringer Wärmezufuhr zur Schwelzersetzung. Gebrannter Kalk kann sich bei Zutritt von Feuchtigkeit so stark erhitzen, dass brennbare Stoffe wie Heu, Papier, Torf und Holz entzündet werden können, deshalb: Bei der Lagerung insbesondere von ammoniumnitrathältigem Düngemittel, darauf achten, dass diese vor starker Erwärmung (z. B. durch Lötarbeiten, Beleuchtungskörper elektrische Kabel und Motoren, Dampfleitungen, heiße Motorabgase) geschützt sind. Brandkalk so befördern und lagern, dass dieser weder feucht werden kann, noch mit brennbaren Stoffen in Berührung kommt. Brandkalk und Düngemittel niemals zusammen und nur auf geeignetem Untergrund, und nicht auf oder an brennbaren Trennwänden lagern. Im Zweifelsfalle den Händler oder einen Fachmann fragen, welche Stoffe sich gefahrlos zusammen mit anderen lagern lassen.
- Sturm
Luftbewegung ab Windstärke 8 Beaufort(bft)/63 km/h
- Taxator
Von uns eingesetzter Sachverständiger zur Ermittlung des Versicherungswertes bei Gebäuden.
- Typklassentarif
Tarifierungsform in der Autoversicherung: Die Fahrzeugmodelle bzw. Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in der Vollkasko 10-34; in der Teilkasko 10-33) zusammengefasst. Den einzelnen Typklassen sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf zugeordnet.
- Überspannungsschaden
Durch Überspannung (direkter Blitzschlag; indirekter Blitzeinschlag) ausgelöster Schaden an technischen Geräten und Anlagen.
- Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme beim Schadenfall niedriger als der Versicherungswert, zahlt die Versicherung nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert entsprechend. Beispiel: Ihr Hausstand (zum Neuwert) ist 80.000 EUR wert. Sie haben aber nur 40.000 EUR versichert. Nun haben Sie einen Schaden von 20.000 EUR. Dann ersetzt die Versicherung auch nur die Hälfte, also 10.000 EUR.
Im Totalschadenfall würden Sie die versicherte Summe von 40.000 Euro erhalten.- Unterversicherungsverzicht
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. korrekte Wertermittlung, Mindest-Versicherungssumme je Quadratmeter in der Hausratversicherung) wird der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Beispielhaft kann die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern genannt werden. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewährt Deckung für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Vermögensschaden verursacht, für den er in Anspruch genommen werden kann. Als Vermögensschäden gelten dabei solche Schäden, die keine Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche zur Folge haben könnte.
- Vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen stehen vielen Arbeitnehmern neben dem Gehalt zu. Sie betragen bis zu 40 Euro im Monat und dienen dazu, privates Vermögen für das Alter zu bilden. Es sind unterschiedliche Anlageformen möglich, die zum Teil staatlich gefördert werden.
- Versicherte Person
Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt oder heiratet die versicherte Person, erlebt sie das reguläre Vertragsende oder wird sie berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.
- Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG)
Gesetzliche Grundlage aller Versicherungsverträge in Deutschland; letzte Fassung von 2008 (VVG 2008)
- Versicherungsbedingungen
Vertragliche Regelungen der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag und der Entschädigungsansprüche (Z.B. VGB, VHB, AFB…)
- Versicherungsbeginn
Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz wird mit einem bestimmten Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossen (nach Entrichtung des Erstbeitrags stellt dieses Datum dann den materiellen Versicherungsbeginn dar).
- Versicherungsfall
In der Sachversicherung: Versicherte Ereignis nach den Bedingungen am Schadentag; in der Krankenversicherung: Vom Beginn der Heilbehandlung bis zur Beendigung.
- Versicherungsgrundstück
Klar umgrenzte Fläche auf dem z. B. ein versichertes Gebäude bzw. ein Betrieb errichtet ist
- Versicherungsort
Risikoort; Ort der Risikodeckung laut Versicherungsschein/Antrag
- Versicherungssumme
Vertraglich vereinbarte Höchstentschädigung bei Totalschaden. Die Versicherungssumme muss zur Vermeidung einer Unterversicherung dem Versicherungswert entsprechen.
- Versicherungswert
Wert aller zu versichernden Gegenstände bzw. Gebäude usw. zum Neuwert (z.B. gesamter Hausrat)
- Vorräte
Z.B. Heizöl; Nahrungsmittelvorräte in der Hausratversicherung. Bei gewerblichen Inhaltsversicherungen können dies zur Weiterverarbeitung vorgesehene Rohmaterialien sein.
- Waren
Zum Verkauf bestimmte Artikel im Bereich der gewerblichen Versicherung.
- Wassersportkaskoversicherung
Sparte der Transportversicherung bzw. Kaskoversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für die Wassersportfahrzeuge selbst.
- Wertermittlung
In der Regel Ermittlung des Versicherungswertes. Hieraus erfolgt die Bemessung der Versicherungssumme.
- Wildunfall
Ist in der Teilkasko mitversichert. Dabei muss es sich allerdings in der Regel um Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz handeln. Einige Versicherer bezahlen auch die Schäden mit anderen Tieren.
- Wohngebäudeversicherung
Kombinierte Versicherung von Gebäuden, die in der Regel folgende Gefahren umfasst: Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel. Die Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung ist möglich. Versichert ist das Gebäude mit seinen Bestandteilen.
- Wohnnutzung
Werden Räume überwiegend wohnlich genutzt (Essen, Schlafen, Aufhalten) liegt eine Wohnnutzung der Räume vor.
- Zahlungsverzug
Wird der Versicherungsbeitrag (Prämie) nicht rechzeitig gezahlt, tritt nach qualifizierter Mahnung der Zahlungsverzug ein. Mit der Folge, dass für eintretende Versicherungsfälle kein Entschädigungsanspruch besteht.
- Zeitwert
Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des Gebäudes oder Gegenstandes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Zubehör Gebäudeversicherung
- Zuschlag unterjährige Zahlung
Die Versicherungbeiträge (Prämien) sind als Jahresbeiträge kalkuliert. Bei unterjähriger Zahlung wird ein Zuschlag berechnet.