Ist der Mark-1914 Wert oder die Versicherungssumme nicht bekannt? Verwenden Sie unsere Wertermittlung für Wohngebäudeversicherung!
Nur der zutreffende (ausreichende) Versicherungswert schützt Sie vor einer Unterversicherung: Ausschließlich die Wertermittlung über unsere Wertermittlung -mit zutreffenden Angaben-, als auch die Ermittlung des Versicherungswertes durch uns (Taxator), schützt Sie vor den Folgen einer möglichen Unterversicherung!
Hartbedachung: Ziegel, Schiefer, Metall, Beton
Weichbedachung: Reet, Schilff...
landwirtschaftliche Gebäude: müssen durch einen Zwischenbau von Wirtschaftsgebäuden getrennt sein
Naturgefahren-Deckung nach BWE 2008 gegen Schäden durch: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sie haben die Möglichkeit, zwei verschiedene Varianten der Naturgefahren-Deckung zu beantragen: Naturgefahren-Gebäude-BASIS-Schutz: Es gilt eine Entschädigungsgrenze von 25.000 Euro je Schadenereignis mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro je Schadenfall. Naturgefahren-Gebäude-PLUS-Schutz: Schäden werden bis zur Versicherungssumme der für das selbe Gebäude bestehenden Wohngebäudeversicherung entschädigt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% (mindestens 500 Euro / maximal 5.000 Euro) je Schadenfall. Wenn Sie die Naturgefahren-Deckung beantragen, erfolgt eine zusätzliche Risikoprüfung. Ein Einschluss von Naturgefahren-Schäden ist dann möglich, wenn die Risikoverhältnisse am Risikoort dies zulassen!
Die Feuer-Rohbau-Versicherung ist während der Bauzeit bis maximal 24 Monate (Tarif BASIS bis 12 Monate) möglich und beitragsfrei*.
Sobald das Gebäude bezugsfertig ist, ist eine unverzügliche Meldung an die Dolleruper erforderlich. Die Feuer-Rohbau-Versicherung geht dann in die beantragte Wohngebäudeversicherung über.
*Die Feuer-Rohbau-Versicherung ist nur bei gleichzeitig beantragter Wohngebäudeversicherung beitragsfrei. Ist dies nicht der Fall, oder die Wohngebäudeversicherung kommt nicht zustande, wird ein pauschaler Beitrag von 150 Euro zzgl. Versicherungssteuer berechnet und ist sofort fällig.
Sie möchten uns ergänzend zum Antrag etwas mitteilen? Hier haben Sie die Möglichkeit:
Laut Gesetz sind wir verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss der Versicherung über vertragsrelevante Bestimmungen und Grundlagen zu unterrichten. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach.
Hinweise zur Vertragsdauer, zum Widerrufsrecht, der vertraglichen Grundlagen und das dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Recht erhalten Sie unter diesem Aufruf.
Über die Kenntnisnahme der "Versicherungsbedingungen und Haftungserweiterung" ist eine aktive Bestätigung von Ihnen notwendig:
Die Versicherungsbedingungen / Haftungserweiterungen und Tarifbestimmungen sowie die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich vor Vertragsabschluss erhalten:
Damit der Versicherungsvertrag zustande kommt, ist es notwendig, dass Sie die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis nehmen und Ihre Einwilligung bestätigen:
Für das zu versichernde Gebäude benötigen wir in der Regel zur abschließenden Antragsprüfung 2 bis 3 aktuelle Fotos mit Außenansichten des Gebäudes.
Nach einer Antragsvorprüfung werden die Fotos gesondert bei Ihnen angefordert.
Sie erhalten eine Zusammenfassung als PDF-Datei mit allen wichtigen Daten.